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Wenn ein Umzug ansteht, bedeutet die Übergabe der alten Mietwohnung in vielen Fällen einen unerwarteten Stressfaktor. Während Sie bereits auf Ihr neues Domizil konzentriert sind, eigentlich nur schnell mit Ihrer alten Wohnung abschließen und Ihre gezahlte Kaution zurückbekommen möchten, sieht der Vermieter einen Mieterwechsel von einem anderen Standpunkt aus. Kleinere Mängel, die Ihnen nie aufgefallen sind, können zu unliebsamen Streitpunkten werden. Um solche ärgerlichen Situationen zu vermeiden, ist es wichtig, eine Wohnungsübergabe gut zu organisieren und Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen.

Übergabe richtig vorbereiten

Die Wohnung und zugehörige genutzte Nebenräume müssen bei der Übergabe frei von persönlichen Gegenständen und besenrein sauber sein, Teppichböden gesaugt, Bad und Küche gereinigt. Generell sollten die Räumlichkeiten im selben Zustand übergeben werden, wie sie übernommen wurden. Haben Sie zum Beispiel weiße Wände farbig gestrichen, kann dies vom Vermieter beanstandet werden. Überprüfen Sie Ihren alten Mietvertrag und ein eventuell bestehendes Einzugs-Übergabeprotokoll auf schriftlich festgehaltene Vereinbarungen. Sind Verpflichtungen zur Renovierung nicht aufgeführt, können Sie den Zustand der Wohnung belassen. Ist per Vertrag das Streichen von Wänden und Türen auf den Mieter übertragen worden, lohnt es sich zu prüfen, ob diese Klauseln noch Bestand haben, da es in den letzten Jahren diesbezüglich einige gesetzliche Veränderungen gegeben hat.

Schäden und bauliche Veränderungen

Bei der Beanstandung von Mängeln seitens des Vermieters ist es wichtig zwischen normalen Abnutzungserscheinungen und wirklichen Schäden zu unterscheiden. Nach einer längeren Mietzeit sind Laufspuren auf dem Holzparkett, ein etwas unansehnlich gewordener Teppichboden oder Verkalkungen an Badarmaturen Verschleißerscheinungen, für die ein Mieter nicht belangt werden kann. Bei groben Kratzern, Brandlöchern im Fußboden oder Schäden, die ersichtlich nicht durch gewöhnliche Nutzung entstanden sind, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Für die Berechnung der Kosten ist der Zeitwert heranzuziehen, nicht der Neupreis. Das bedeutet, der aktuelle Wert eines beschädigten Gegenstandes wird nach dem Anschaffungswert, dem Alter und der üblichen Lebensdauer bemessen. Muss zum Beispiel der PVC-Boden mit einer voraussichtlichen Lebensdauer von 20 Jahren wegen Schäden, die Sie verursacht haben ersetzt werden, und ist bereits 10 Jahre alt, kann der Vermieter nur die Hälfte der Anschaffungskosten von Ihnen verlangen. Bei baulichen Veränderungen wie Einbauschränken, Markisen, selbstverlegten Teppichböden oder ähnlichem sind Sie verpflichtet den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, es sei denn, Sie haben die Zusage des Vermieters die getätigten baulichen Veränderungen zu belassen. In anderen Fällen lohnt es sich, ein Gespräch zu suchen und zu einer zufriedenstellenden Einigung zu kommen, eventuell möchte der Nachmieter zum Beispiel die Einbauküche übernehmen.

Der Übergabetermin

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Vermieter, wenn möglich bei Tageslicht. Ein Übergabeprotokoll ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr zu empfehlen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen beide Parteien die Richtigkeit und Vollständigkeit. Neben Zustand der Wohnung können hierin alle wichtigen Fakten eingetragen werden, wie zum Beispiel Ablesestand der Heizung oder Zählerdaten von Wasser, Strom oder Gas. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt dann auf Basis dieser Daten. Dem Vermieter müssen sämtliche erhaltene Schlüssel ausgehändigt werden, die Rückgabe sollte auf dem Übergabeprotokoll vermerkt sein. Wenn Sie bei Einzug eine Kaution gezahlt haben,
erhalten Sie den Betrag zuzüglich Zinsen zurück. Bei beanstandeten Schäden oder offenen Nebenkostenzahlungen kann ein Teil der Kaution zur Tilgung der Kosten einbehalten werden, maximal für sechs Monate.

Bild: I-vista / pixelio.de