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Der Umzug ist beendet, die Möbel und die anderen Sachen sind endlich in der neuen Wohnung. Neben dem Auspacken, das die kommenden Tage beanspruchen wird, müssen noch weitere Dinge getan werden. In der ehemaligen Wohnung sind wichtige Aufgaben zu erledigen, Ummeldungen dürfen nicht vergessen werden und auch in der neuen Wohnung müssen verschiedene Dinge getan werden. In folgenden Artikel sollen kurz die wichtigsten Aufgaben beschrieben werden, damit der Leser nicht wichtige Erledigungen im Umzugsstress aus den Augen verliert.

Was in der alten Wohnung noch zu erledigen ist

An erster Stelle steht die Übergabe der alten Wohnung an den Vermieter. Damit dass ohne große Schwierigkeiten durchgeführt werden kann, sollten die Räume, in einen besenreinen Zustand gebracht werden. Kleine Reparaturen müssen durchgeführt werden und was noch gereinigt werden muss, sollte gemacht werden. Vor allem sind da die Fenster und Sanitäranlagen zu nennen. Der alte Mietvertrag sollte fristgerecht gekündigt werden. Auch die Kündigung weiterer Anmietungen, etwa ein Stellplatz, eine Garage, ein Nebengelass darf nicht vergessen werden. Wichtig ist es, die Stände von Strom-, Gas- und Wasserzähler in der alten Wohnung sich aufzuschreiben. Bei der Abnahme sollte ein Übernahmeprotokoll erstellt werden, dass beide Parteien unterschrieben haben. Sollte das Protokoll nicht unterschrieben werden können, muss der Mieter eine Kopie erhalten. Die Auszahlung einer hinterlegten Kaution ist zu regeln. Erledigt werden müssen auch, Um- oder Abmeldungen von Strom, Gas, Wasser und Müllabfuhr. Wartungsverträge müssen geprüft und, wenn nötig gekündigt werden.

Ummeldungen, die für die neue Wohnung vorgenommen werden müssen

Zwei Wochen vor dem Umzug sollte auf der Post ein Nachsendeauftrag gestellt werden.
Zur gleichen Zeit sollten Internet, Handy und Telefon umgemeldet werden. Dann ist da der Kabelvertrag, der abgemeldet, neu angemeldet oder umgemeldet werden muss. Ein PKW oder ein anderes Kraftfahrzeug muss umgemeldet werden. Gewerbetreibende müssen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt beim Gewerbeamt ihre Adresse ändern lassen, wenn das Gewerbe mit umgezogen ist. Beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug eine Ummeldung vorgenommen werden. Zeitnah sollte auch der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE informiert werden. Die Versicherungen müssen geprüft werden, ob sie zur neuen Wohnung passen oder angepasst bzw. neu verhandelt werden müssen. Vielleicht ist der Wert des Hausrats gestiegen oder die neue Wohnung hat eine größere Quadratmeterzahl. Kindergarten und Schule der Kinder müssen über die neue Adresse informiert werden. Auch das sollte zeitnah geschehen. Weitere Adressänderungen sind bei Banken, Kreditkarten, Krankenkassen, Bibliotheken, GEZ, Clubs und Zeitschriften-Abos u.a. durchzuführen.

Was in der neuen Wohnung getan werden sollte

Die Zählerstände in der neuen Wohnung sollten aufgeschrieben werden. Beim Möbelaufbau sollte zuerst für Schlafmöglichkeiten gesorgt werden. Dann ist die Küche zu montieren, worauf Schränke und Kommoden usw. folgen sollten. Als Regeln gilt, dass zuerst das notwendige Mobiliar eingerichtet werden sollte. Wer Licht am Abend haben will, muss die Lampen bis zum Einbruch der Dämmerung montiert haben.
Zuerst sollten Rollos und Jalousien angebracht werden, dann erst die Gardinen.
Die Kisten gehören in die Räume, in die die Sachen gehören. Sie werden ausgepackt, wenn die Möbel, in denen die Sachen aufbewahrt werden, fertig montiert sind.
Zum Schluss werden Bilder und Dekoartikel aufgehängt und aufgestellt.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de