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Ein Umzug bedeutet meist sehr viel Stress. Ebenso gibt es allerhand Dinge, die auch zu beachten sind. Die Umzugskartons müssen gepackt und beschriftet werden, alte Möbel die nicht mit in das neue zu Hause kommen, müssen entsorgt werden. Die Möbel, die mit umziehen, müssen abgebaut werden. Aber nicht nur das Leerräumen der Wohnung ist wichtig, sondern auch die Planung des Transports und das Auseinandersetzen mit der Wohnung spielt eine wichtige Rolle.

Die alte Wohnung

Die alte Wohnung muss beim Verlassen dem Vermieter genauso übergeben werden, wie man sie von diesem beim Einzug überlassen bekommen hat. Wurde also beim Einzug die Wohnung nicht renoviert übergeben, so ist man beim Auszug auch nicht dazu verpflichtet Renovierungsarbeiten zu leisen. Sind während der Mietzeit Schäden entstanden, so haftet der Mieter. Wenn Schäden beim Auszug entstehen, z. B. der Boden wird verkratzt oder Fenster und Türen werden beschädigt, so haftet ebenfalls der Mieter.
Anders sieht es aus, wenn für den Umzug ein Transportunternehmen beauftragt wurde, so haftet dieses Unternehmen für die Schäden.

Das Umzugsunternehmen

Beim Umziehen wird meist eine Umzugsfirma beauftragt. Damit wird sichergestellt, dass der Wohnungswechsel leichter und bequemer abläuft. Auch hier wird auf verschiedene Rechte und Pflichten zurückgegriffen.
Werden gefährliche Stoffe transportiert, so ist der Umzuziehende dazu verpflichtet, die Transportfirma darüber zu informieren. Ebenso steht dieser in der Pflicht das Transportunternehmen über bereits bestehende und sichtbare Schäden zu informieren.

Andersrum steht natürlich auch die Umzugsfirma in der Pflicht, den Kunden über verschiedene anfallende Gebühren und Zölle aufzuklären. Auch müssen die Haftungsbedingungen geklärt werden. Des Weiteren müssen durch die Transportfirma auch die Haftungsausschlüsse schriftlich festgehalten werden.
Auch über Schadensersatzansprüche muss die Transportfirma den Kunden darüber aufklären, wie dieser sie geltend machen kann. Auch Informationen über eine zusätzliche Transportversicherung müssen festgehalten werden.

Dem Grunde nach haftet bei entstandenen Schäden während des Umzuges die beauftragte Umzugsfirma, da sich das Umzugsgut in dieser Zeit in der Obhutspflicht dieser befindet. Während der gesamten Beförderung, das heißt, von der Abholung der Gegenstände in der alten Wohnung bis hin zum neuen Wohnort, hat der Umzuziehende das Recht auf Schadensersatzansprüche, wenn während dieses Zeitraums der Verlust oder eine Beschädigung der Wertgegenstände vorliegen sollte.

Der Vorteil der Transportversicherung

Der Kunde sollte in jedem Fall eine Transportversicherung abschließen, da er jederzeit Schadensersatzansprüche geltend machen kann, falls die teuren Wertgegenstände unter anderem Küche, Sofa oder sonstige wertvolle Gegenstände beschädigt oder verloren gehen. Ein Nachteil dieser Versicherung ist, dass Prämien zu entrichten sind, welche der Kunde über einen längeren Zeitraum einhalten muss.